Wiederkehrende Prüfungen

Prüfungen von Maschinen und Anlagen

Maschinensicherheit - Wiederkehrende Prüfungen


Mit der Betriebssicherheitsverordnung setzt der deutsche Gesetzgeber die europäischen Richtlinien über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln in nationales Recht um.Diese Richtlinien und die Betriebssicherheitsverordnung betonen die Eigenverantwortung derjenigen, die Arbeitsmittel zur Benutzung bereitstellen.
Ich helfe Ihnen, den Prozess der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln in Ihrem Unternehmen umzusetzen.
Als befähigte Person nach BetrSichV unterstütze ich Sie bei der Ausführung und Dokumentation wiederkehrender Prüfungen u.a. an folgenden Arbeitsmitteln:
  • Hebezeuge (z.B. Portal-, Brücken-, Schwenkkrane, Kettenzüge, Seilzüge und Komponenten davon)
  • Lastaufnahmemittel (z.B. Haken, Traversen, Greifer, Zangen, Vakuumheber etc.)
  • Hebebühnen (z.B. Hebebühnen für Personal und Güter, auch Fahrzeughebeanlagen, Hebeböcke etc.)
  • Schiebebühnen, Drehscheiben
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